Ernst Scherer Baustoffe Kastellaun - Verwertungsanlagen - Annahmekatalog

Annahmekatalog der Gruben

Für jede Grube existiert eine gesonderte bergrechtliche Zulassung zur Annahme einzelner Abfallarten. Jede Grube verfügt über einen gesonderten Annahmekatalog, bitte sprechen Sie uns an. Im Rahmen der bergrechtlichen Zulassung dürfen die folgenden Abfälle durch unser Unternehmen angenommen und je nach Zulassung der einzelnen Grube verwertet werden:

EAV-Schlüssel Abfallbezeichnung
10 12 08 Abfälle aus Keramik-erzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme
17 01 01 Beton
17 01 02 Ziegel
17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503* fallen
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503* fallen
17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme derjenigen, die unter 170507* fallen
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis
19 12 09 Mineralien (z.B. Sand, Steine)
19 13 02 Feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 191301* fallen
20 03 03 Straßenkehricht

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